1. Geltungsbereich und Grundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge und sonstigen Rechtsverhältnisse zwischen der NUBS GmbH (im Folgenden „NUBS“) und ihren Vertragspartnern. Dies umfasst insbesondere den Handel, das Franchise und die Lizenzierung von Intellectual Property (IP) sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Leistungen.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen NUBS und demselben Vertragspartner, selbst wenn bei neuen oder ergänzenden Vereinbarungen nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn NUBS diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
2. Leistungsgegenstand und Zustandekommen von Verträgen
2.1 Leistungsgegenstand
NUBS bietet Leistungen rund um den Handel, die Lizenzierung und das Franchise von IP-Rechten an. Die konkrete
Leistung (z. B. IP-Übertragung, Lizenzverträge, Franchise-Konzepte, Vermarktungs- und
Vertriebsdienstleistungen) wird in einer separaten, individuellen Vereinbarung schriftlich festgehalten.
2.2 Zustandekommen von Verträgen
• Angebote von NUBS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind.
• Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn NUBS die Annahme eines vom Vertragspartner erteilten Auftrags
schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
2.3 Einsatz von Dritten
NUBS ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise Dritte heranzuziehen. Die
Vergütung dieser Dritten erfolgt ausschließlich durch NUBS. Zwischen diesen Dritten und dem Vertragspartner
wird kein eigenes Vertragsverhältnis begründet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Vertragspartners
3.1 Der Vertragspartner stellt sicher, dass sämtliche für die Erbringung der vereinbarten Leistung relevanten Informationen, Unterlagen und Daten NUBS rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
3.2 Der Vertragspartner sorgt für geeignete organisatorische und technische Rahmenbedingungen, damit NUBS ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann.
3.3 Sind interne Gremien oder Dritte betroffen, trägt der Vertragspartner dafür Sorge, dass diese frühzeitig informiert und – falls erforderlich – involviert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit / Loyalität
4.1 NUBS und der Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und unterlassen Handlungen, die die Interessen der jeweils anderen Partei gefährden.
4.2 Der Vertragspartner wird keine Mitarbeiter, Dienstleister oder Subunternehmer von NUBS abwerben oder direkt beauftragen, sofern dies die Leistungserbringung beeinträchtigt.
5. Dokumentation / Berichterstattung
5.1 NUBS stellt dem Vertragspartner nach Abschluss einer Leistung oder in vereinbarten Intervallen eine geeignete Dokumentation oder Berichterstattung zur Verfügung.
5.2 Je nach Geschäftsart erhält der Vertragspartner alle relevanten Abschlussdokumente.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Für alle von NUBS erstellten Werke verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte bei NUBS oder ihren beauftragten Dritten. Der Vertragspartner darf diese Werke ausschließlich für die vereinbarten Zwecke verwenden.
6.2 Bei Verstoß gegen die Nutzungsrechte ist NUBS berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen.
7. Gewährleistung
7.1 NUBS verpflichtet sich, Mängel in den erbrachten Leistungen unverzüglich zu beheben und den Vertragspartner zu informieren.
7.2 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von drei Monaten nach Leistungserbringung, sofern nicht gesetzlich abweichende Fristen gelten.
8. Haftung und Schadenersatz
8.1 NUBS haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
8.2 Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens innerhalb von drei Jahren, geltend gemacht werden.
8.3 Der Vertragspartner trägt die Beweislast, dass ein Schaden auf ein Verschulden von NUBS zurückzuführen ist.
8.4 Werden Leistungen durch Dritte erbracht, werden eventuelle Ansprüche an den Vertragspartner abgetreten, der sich vorrangig an diese Dritten zu wenden hat.
9. Vertraulichkeit / Datenschutz
9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
9.2 Informationen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.
9.3 NUBS trifft alle notwendigen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
10. Vertragsdauer / Kündigung
10.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft für die vereinbarte Dauer. Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen.
10.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn wesentliche Vertragspflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
11.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das Amtsgericht München. Erfüllungsort ist der Sitz von NUBS.
11.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
NUBS GmbHVertreten durch Parham Khairkhah
Cosimastraße 121
81925 München, Deutschland